
Indexmiete berechnen
Eine Indexmiete koppelt die Mietanpassung an den Verbraucherpreisindex (VPI). Erfahren Sie hier, wie die Indexmieterhöhung funktioniert, welche Formel gilt und wann eine Anpassung zulässig ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist eine Mietvereinbarung nach § 557b BGB, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt wird. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen – sinkt er, kann der Mieter eine Senkung verlangen.
Die Indexmiete bietet beiden Seiten Planungssicherheit: Der Vermieter profitiert von einem inflationsgeschützten Mietertrag, der Mieter ist vor willkürlichen Erhöhungen geschützt, da nur die Indexentwicklung maßgeblich ist.
Voraussetzungen für eine Indexmiete
Damit eine Indexmietvereinbarung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden
- Als Index darf ausschließlich der VPI für Deutschland verwendet werden
- Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben, bevor eine Anpassung möglich ist
- Der Vermieter muss die Änderung schriftlich mitteilen und die Indexentwicklung darlegen
Wichtig: Bei einer Indexmiete sind andere Mieterhöhungen (z. B. auf die ortsübliche Vergleichsmiete) ausgeschlossen – mit Ausnahme von Modernisierungsmieterhöhungen bei energetischer Sanierung.
Formel: Indexmiete berechnen
Die Berechnung der neuen Miete erfolgt über die prozentuale Veränderung des VPI:
Neue Miete = Ausgangsmiete × (neuer VPI ÷ alter VPI)
Oder als Erhöhungsbetrag:
Erhöhung = Ausgangsmiete × ((neuer VPI − alter VPI) ÷ alter VPI)
Indexmiete berechnen
Neue Miete
955,20 €
Formel
VPI-Referenzwerte (2020 = 100)
2020
100
2021
103.1
2022
110.1
2023
116.7
2024
119.4
2025
121.6
Quelle VPI: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex. Alle Angaben ohne Gewähr.
Rechenbeispiel
- Ausgangsmiete: 1.000 € (vereinbart bei VPI-Stand 110,0)
- Aktueller VPI: 118,8
Neue Miete = 1.000 € × (118,8 ÷ 110,0) = 1.080 €
Die Erhöhung beträgt 80 € bzw. 8,0 %.
VPI-Entwicklung der letzten Jahre
| Jahr | VPI (Jahresdurchschnitt, Basis 2020 = 100) |
|---|---|
| 2020 | 100,0 |
| 2021 | 103,1 |
| 2022 | 110,1 |
| 2023 | 116,7 |
| 2024 | 119,4 |
| 2025 | ca. 122 (Prognose) |
Die hohe Inflation 2022/2023 hat zu deutlichen Indexmieterhöhungen geführt. Vermieter sollten prüfen, ob sie alle zulässigen Anpassungen geltend gemacht haben.
Indexmiete vs. Staffelmiete vs. Vergleichsmiete
| Kriterium | Indexmiete | Staffelmiete | Vergleichsmiete |
|---|---|---|---|
| Grundlage | VPI | Feste Beträge im Vertrag | Mietspiegel |
| Anpassung | Bei VPI-Änderung | Automatisch nach Zeitplan | Auf Verlangen des Vermieters |
| Mietpreisbremse | Gilt bei Vertragsabschluss | Gilt bei Vertragsabschluss | Gilt |
| Flexibilität | Inflationsschutz | Vorhersehbar | Marktabhängig |
Für Kapitalanleger bietet die Indexmiete den besten Inflationsschutz, da die Miete automatisch mit der Preisentwicklung steigt.
Indexmiete in der Cashflow-Prognose
In der Cashflow-Berechnung sollten Sie die erwartete Inflationsrate als Mietsteigerung ansetzen, wenn eine Indexmiete vereinbart ist. ImmoAnalyse.Pro berücksichtigt dies in der Langfrist-Prognose: Bei einer angenommenen Inflation von 2 % p. a. steigt die Miete jährlich um diesen Wert.
Die Indexmiete beeinflusst auch direkt die Mietrendite. Je höher die Inflation, desto stärker steigt die Miete – und damit die Rendite.
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