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    Recht & GrundbuchZuletzt aktualisiert am 25. Mai 2026

    Grundbuch

    Definition

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird und alle Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen eines Grundstücks dokumentiert. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Grundstücksbeschreibung) und drei Abteilungen: I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Nießbrauch) und III (Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken).

    Bedeutung für Immobilieninvestoren

    Vor jedem Immobilienkauf muss das Grundbuch geprüft werden. Eingetragene Belastungen (Abteilung II und III) können den Wert mindern oder den Kauf erschweren. In der Due-Diligence-Checkliste von ImmoAnalyse.Pro ist die Grundbuchprüfung ein Pflichtschritt. Bestehende Grundschulden müssen vor Eigentumsübergang gelöscht oder übernommen werden.

    Beispiel

    Im Grundbuch eines MFH ist in Abteilung II ein Wohnrecht für eine Mieterin eingetragen. In Abteilung III steht eine Grundschuld über 350.000 € zugunsten einer Bank. Der Verkäufer muss die Grundschuld vor Eigentumsübergang löschen lassen – das sollte im Kaufvertrag geregelt werden.

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