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    Recht & GrundbuchZuletzt aktualisiert am 25. Mai 2026

    Wohnrecht

    Definition

    Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) berechtigt eine Person, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen – ohne dass sie Miete zahlen muss. Im Unterschied zum Nießbrauch darf der Wohnberechtigte die Immobilie nur selbst bewohnen, sie aber nicht vermieten. Das Wohnrecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und ist nicht übertragbar.

    Bedeutung für Immobilieninvestoren

    Ein eingetragenes Wohnrecht verhindert, dass der Eigentümer die betreffende Wohnung vermieten oder anderweitig nutzen kann. Für Investoren bedeutet das: Die Mieteinnahmen dieser Einheit entfallen, bis das Wohnrecht erlischt. Der Kaufpreis muss entsprechend reduziert werden. ImmoAnalyse.Pro berücksichtigt Wohnrechte in der Cashflow-Berechnung.

    Formel / Berechnung

    Wertminderung durch Wohnrecht ≈ Entgangene Monatsmiete × 12 × Kapitalwertfaktor Der Kapitalwertfaktor richtet sich nach Alter des Berechtigten und dem Kapitalzins.

    Beispiel

    In einem MFH hat eine Mieterin in einer 60-m²-Wohnung ein lebenslanges Wohnrecht. Marktmiete: 8,50 €/m² = 510 €/Monat = 6.120 €/Jahr. Die Berechtigte ist 68 Jahre alt, Kapitalwertfaktor: 9,0. Wohnrechtwert: 6.120 × 9 = 55.080 €.

    Verwandte Begriffe

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