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    Recht & GrundbuchZuletzt aktualisiert am 25. Mai 2026

    Baulastenverzeichnis

    Definition

    Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Register, das bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) geführt wird. Es enthält alle Baulasten, die auf einem Grundstück liegen. Im Gegensatz zum Grundbuch ist das Baulastenverzeichnis nicht bundesweit einheitlich geregelt – in Bayern existiert es z. B. nicht (dort werden Baulasten über beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert).

    Bedeutung für Immobilieninvestoren

    Investoren müssen das Baulastenverzeichnis vor jedem Kauf prüfen, da Baulasten die Nutzungsmöglichkeiten und den Wert erheblich beeinflussen können. Die Einsicht ist kostenpflichtig (ca. 10–50 €) und muss beim zuständigen Bauamt beantragt werden. In der Due-Diligence-Checkliste von ImmoAnalyse.Pro ist dieser Schritt enthalten.

    Beispiel

    Ein Investor möchte ein Grundstück kaufen und aufteilen. Im Baulastenverzeichnis findet sich eine Vereinigungsbaulast: Das Grundstück muss planungsrechtlich als eine Einheit behandelt werden. Eine Teilung ist damit ausgeschlossen.

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