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Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis (nicht im Grundbuch!) eingetragen. Häufige Beispiele: Abstandsflächenbaulast, Stellplatzbaulast, Zufahrtsbaulast, Vereinigungsbaulast.
Baulasten können die Bebaubarkeit und damit den Wert eines Grundstücks einschränken. Sie überleben den Eigentümerwechsel und binden den Käufer. Da Baulasten nicht im Grundbuch stehen, muss das Baulastenverzeichnis separat beim Bauamt eingesehen werden – ein häufig vergessener Due-Diligence-Schritt.
Auf einem Grundstück ist eine Abstandsflächenbaulast eingetragen: Der Eigentümer hat zugunsten des Nachbargrundstücks auf einen Teil seiner Abstandsfläche verzichtet. Bei einem geplanten Anbau muss diese Baulast berücksichtigt werden – die bebaubare Fläche ist kleiner als gedacht.
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