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Der Marktanpassungsfaktor (auch Sachwertfaktor) korrigiert den vorläufigen Sachwert auf das tatsächliche Marktniveau. Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und bildet das Verhältnis zwischen Kaufpreisen und Sachwerten vergleichbarer Objekte ab. Ein Faktor > 1 bedeutet, dass der Markt mehr zahlt als der rechnerische Sachwert; ein Faktor < 1 bedeutet das Gegenteil.
Ohne Marktanpassungsfaktor liefert das Sachwertverfahren nur einen rechnerischen Wert, der vom tatsächlichen Marktpreis erheblich abweichen kann. In gefragten Lagen kann der Faktor bei 1,3–1,5 liegen, in strukturschwachen Regionen bei 0,6–0,8. Investoren sollten den Faktor im Grundstücksmarktbericht nachschlagen.
Vorläufiger Sachwert eines EFH: 320.000 €. Der Gutachterausschuss weist für vergleichbare Objekte einen Marktanpassungsfaktor von 1,15 aus. Marktangepasster Sachwert = 320.000 × 1,15 = 368.000 €.
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