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Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks. Er wird in der Regel aus dem Bodenrichtwert (€/m²) multipliziert mit der Grundstücksfläche ermittelt. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV wird der Bodenwert separat berechnet und zum Gebäudeertragswert addiert. Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen veröffentlicht und sind über BORIS-D öffentlich einsehbar.
Der Bodenwert ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienbewertung. Ein hoher Bodenwert kann auf eine gute Lage hindeuten, beeinflusst aber auch die Rendite negativ, wenn der Grundstücksanteil am Kaufpreis hoch ist. Für die steuerliche AfA ist der Bodenwert relevant, da Grund und Boden nicht abgeschrieben werden können – nur der Gebäudeanteil.
Ein Grundstück von 500 m² in einer Zone mit Bodenrichtwert 180 €/m² hat einen Bodenwert von 500 × 180 = 90.000 €. Bei einer ETW mit 85/1000 Miteigentumsanteil wäre der anteilige Bodenwert 90.000 × 0,085 = 7.650 €.
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