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Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird von den Gutachterausschüssen mindestens alle zwei Jahre aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und im Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist die Grundlage für den Bodenwert in jedem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Er entscheidet darüber, welcher Anteil des Kaufpreises auf den nicht abschreibbaren Grund und Boden entfällt – und damit über die Höhe der jährlichen AfA. Eine genaue Lageprüfung über BORIS oder den Grundstücksmarktbericht ist daher Pflicht bei jeder Investitionsentscheidung.
Bodenrichtwert 350 €/m², Grundstück 600 m² → Bodenwert ≈ 210.000 €. Bei einem Kaufpreis von 700.000 € entfallen also rund 30 % auf den Boden und 70 % auf das abschreibbare Gebäude.
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