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Das Sachwertverfahren ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie aus dem Bodenwert zuzüglich der Herstellungskosten des Gebäudes (NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung, multipliziert mit dem Sachwertfaktor zur Marktanpassung.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern, bei denen kein nachhaltiger Mietertrag im Vordergrund steht, ist das Sachwertverfahren das maßgebliche Verfahren. Es zeigt, was es kosten würde, das Objekt heute neu zu errichten – und ist damit eine wichtige Kontrolle für den Ertragswert.
NHK 1.400 €/m², 200 m² BGF → 280.000 € Herstellungskosten neu. Alter 30 J./RND 50 J. → Alterswertminderung 168.000 €. Bodenwert 120.000 €. Sachwert = 120.000 + 112.000 = 232.000 €. Sachwertfaktor 1,1 → Verkehrswert ≈ 255.000 €.
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