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Die Kaufpreissammlung ist die systematische Erfassung aller notariell beurkundeten Immobilientransaktionen durch den Gutachterausschuss (§ 195 BauGB). Notare sind verpflichtet, jeden Kaufvertrag dem zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln. Aus der Kaufpreissammlung werden Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren abgeleitet.
Die Kaufpreissammlung ist die Datengrundlage für alle normierten Bewertungsverfahren. Ohne sie gäbe es keine belastbaren Bodenrichtwerte oder Liegenschaftszinssätze. Für Investoren sind die daraus abgeleiteten Kennzahlen im Grundstücksmarktbericht die wichtigste externe Referenz zur Kaufpreisprüfung.
Der Gutachterausschuss einer Großstadt wertet 850 Kaufverträge für MFH aus dem Vorjahr aus. Daraus ergeben sich: Liegenschaftszinssatz Wohnen: 3,5–4,5 %, Sachwertfaktor MFH: 0,88–1,12, Vergleichswerte: 1.800–2.600 €/m² je nach Lage.
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