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    Investment & RenditeZuletzt aktualisiert am 25. Mai 2026

    AfA (Absetzung für Abnutzung)

    Definition

    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Abschreibung des Gebäudewertes einer vermieteten Immobilie nach § 7 EStG. Der Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude (nicht den Grund und Boden) entfällt, wird über die Nutzungsdauer steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht.

    Bedeutung für Immobilieninvestoren

    Die AfA senkt jedes Jahr das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung – ohne dass tatsächlich Geld abfließt. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % wirkt jede 1.000 € AfA als 420 € Steuerersparnis. Das ist einer der wichtigsten Hebel für den Nach-Steuer-Cashflow. Die Höhe hängt vom Baujahr ab: 3 % für Neubauten ab 2023, 2 % für Gebäude ab 1925 und 2,5 % für Altbauten vor 1925. Den genauen Effekt auf Ihr Objekt zeigt unser AfA-Rechner unter /rechner/afa.

    Formel / Berechnung

    Jährliche AfA = Gebäudewert × AfA-Satz Gebäudewert = Kaufpreis − Bodenwert − anteilige Kaufnebenkosten auf Grund

    Beispiel

    Kaufpreis 400.000 €, Bodenanteil 25 % = 100.000 €. Gebäudewert (inkl. anteiliger Kaufnebenkosten) ≈ 320.000 €. Bei einem Baujahr 1985 (Satz 2 %) ergibt das eine jährliche AfA von 6.400 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart das rund 2.688 € Steuern pro Jahr.

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    AfA-Rechner

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