Wir nutzen Cookies, um unsere Website zu verbessern und Kampagnen zu messen. Sie können individuell wählen, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Abschreibung des Gebäudewertes einer vermieteten Immobilie nach § 7 EStG. Der Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude (nicht den Grund und Boden) entfällt, wird über die Nutzungsdauer steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht.
Die AfA senkt jedes Jahr das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung – ohne dass tatsächlich Geld abfließt. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % wirkt jede 1.000 € AfA als 420 € Steuerersparnis. Das ist einer der wichtigsten Hebel für den Nach-Steuer-Cashflow. Die Höhe hängt vom Baujahr ab: 3 % für Neubauten ab 2023, 2 % für Gebäude ab 1925 und 2,5 % für Altbauten vor 1925. Den genauen Effekt auf Ihr Objekt zeigt unser AfA-Rechner unter /rechner/afa.
Kaufpreis 400.000 €, Bodenanteil 25 % = 100.000 €. Gebäudewert (inkl. anteiliger Kaufnebenkosten) ≈ 320.000 €. Bei einem Baujahr 1985 (Satz 2 %) ergibt das eine jährliche AfA von 6.400 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart das rund 2.688 € Steuern pro Jahr.
Steuern & AfA
In der Plattform
Deal-Score, Ertragswert, Cashflow-Prognose, Szenarien und mehr – testen Sie die professionelle Immobilienanalyse kostenlos.
Jetzt kostenlos registrierenKeine Kreditkarte erforderlich. Sofort einsatzbereit.